In 46 Staaten werden mehr als 830 Kriegsgräberstätten mit über 2,8 Millionen Kriegstoten betreut. Darüberhinaus engagiert sich der Volksbund auch auf Kriegsgefangenenfriedhöfen, um diesen Opfern der Gewaltherrschaft ein würdiges Gedenken zu schaffen.
Um die Gräber dauerhaft zu erhalten, wie es die Kriegsgräberabkommen mit anderen Nationen vorsehen, ist es notwendig, die vielen kleinen Grablagen, insbesondere die des Zweiten Weltkrieges, aufzulösen und in zentrale Kriegsgräberstätten umzubetten. Bei der Gestaltung war und ist von Bedeutung, die Anlagen in die Landschaft einzubinden. Durch ihre Umgrenzung werden sie als besondere Orte wahrgenommen, bleiben jedoch durch die freie Sicht Teil des Gesamtbildes.
Der markanteste Unterschied der Kriegsgräberstätten besteht in der Namenskennzeichnung. Während es in Westeuropa üblich war, Grabkreuze bzw. Namentafeln zu verwenden, wurde aufgrund der unermesslichen Opferzahlen in Polen, der Russischen Föderation, Weißrussland sowie anderen Staaten der ehem. Sowjetunion die Stele oder das Namenbuch als Element gewählt.
Auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden sich über 12.000 Kriegsgräberstätten, auf denen mehr als 1,8 Millionen deutsche und ausländische Tote des Ersten und Zweiten Weltkrieges ihre letzte Ruhestätte gefunden haben. Der Erhalt dieser Gräber ist eine im Grundgesetz verankerte staatliche Aufgabe, die zumeist auf kommunaler Ebene wahrgenommen wird.
In unserer Broschüre "Wenn Steine reden könnten ... Handreichung für den Umgang mit Kriegsgräbern in Deutschland" finden sich die rechtlichen Grundlagen für die staatliche Aufgabe der Kriegsgräberfürsorge innerhalb Deutschlands sowie Hinweise zur Gestaltung, Grabkennzeichnung, Pflege, Verlegung von Kriegstoten und Pflegepatenschaften.
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