Die deutschen Verluste in Polen im Ersten Weltkrieg betragen nach amtlichen Schätzungen ca. 400.000 Gefallene. Über ihre Grablagen sind nur teilweise Angaben vorhanden. Im Zweiten Weltkrieg sind in Polen ca. 478.000 deutsche Soldaten gefallen. Für ca. 300.000 Tote liegen dem Volksbund namentliche Verlustmeldungen der ehemaligen Wehrmachtauskunftstelle, Berlin, vor. Die Anzahl der registrierten Todes- und Grablageorte beläuft sich auf ca. 19.000.
Grundlage der Arbeit des Volksbundes in Polen bildete zunächst Punkt 60 der "Gemeinsamen Erklärung" vom 14.11.1989 (Bildung der deutsch-polnischen Kommission) und Art. 32 des Vertrages über "Gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit" aus dem Jahr 1991.
Die Kommission - bestehend aus Mitgliedern des polnischen Roten Kreuzes, des polnischen "Rates zum Schutz des Gedenkens an Kampf und Martyrium" (polnisches Pendant des Volksbundes) sowie des Volksbundes - wurde 1990 gegründet. In dieser wurden und werden Projekte abgestimmt und die Zusammenarbeit koordiniert. 1994 erfolgte die Gründung der deutsch-polnischen Stiftung "Gedenken" zur Unterstützung von Umbettung-, Bau- und Pflegemaßnahmen des Volksbundes in Polen.
Nach Verhandlungen im Jahr 2003 wurde das Kriegsgräberabkommen am 8. Dezember 2003 unterzeichnet. Es trat am 19. Januar 2005 in Kraft.
Wie in den anderen Ländern des ehemaligen Ostblocks entstehen auch in Polen zentrale Sammelfriedhöfe für die Gefallenen des Zweiten Weltkrieges - insgesamt zehn Anlagen. Zusätzlich werden einige große bestehende Friedhofsanlagen erhalten bleiben. Mit diesem Konzept soll eine kostengünstige Pflege realisiert werden.
Die rund 550 Friedhöfe des Ersten Weltkrieges können hier nicht im Einzelnen aufgelistet werden. Sie stehen unter Denkmalschutz und werden durch die zuständigen polnischen Behörden instand gehalten und gepflegt.
Der Volksbund hilft dabei sowohl mit Zuschüssen und fachlichem Rat als auch mit dem Einsatz von Bundeswehr- und Jugendlagern.
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