Irland - Kriegsgräberabkommen

Verbalnote: Übersetzung Minister für Auswärtige Angelegenheit

Dublin, den 13. Mai 1964

 

Exzellenz,

 

unter Bezugnahme auf frühere Besprechungen und Schriftwechsel über deutsche Kriegsgräber in Irland beehre ich mich, folgende Vereinbarung zu bestätigen:

1. Die deutschen Staatsangehörigen, die infolge von Kriegshandlungen im Verlauf der beiden Weltkriege verstorben sind und gegenwärtig in Irland begraben liegen, werden auf einem gemeinsamen Friedhof in Glencree, Grafschaft Wicklow, Irland, zusammengebettet.

 

2. Die Regierung von Irland gewährt der Regierung der Bundesrepublik Deutschland das immerwährende Recht, das vorgesehene Gelände in Glencree als deutschen Kriegerfriedhof frei von Gemeindesteuern oder sonstigen ähnlichen auf das genannte Gelände zu erhebenden Steuern oder Abgaben jeglicher Art zu benutzen. Die Regierung von Irland gewährleistet den Schutz der deutschen Kriegsgräber und das Recht auf immerwährende Benutzung und Unterhaltung des vereinbarten Geländes bei Glencree als deutschen Kriegerfriedhof.

 

3. Der deutsche Soldatenfriedhof bei Glencree wird entsprechend den vom "Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge" im Einvernehmen mit der Regierung von Irland ausgearbeiteten Plänen angelegt.

 

4. Die Regierung von Irland setzt voraus, daß der "Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge" im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland alle Arbeiten durchführen wird, die sich aus der vorstehenden Vereinbarung ergeben, wie z. B. die Maßnahmen zur Umbettung der deutschen Kriegstoten nach Glencree und für die Anlage des Friedhofes. Die Regierung von Irland gewährt dieser Organisation jede Erleichterung und Unterstützung.

 

5. Die Regierung von Irland setzt ferner voraus, daß ihr aus der Umbettung der deutschen Kriegstoten, der Anlage und der laufenden Unterhaltung des deutschen Soldatenfriedhofs bei Glencree keine Kosten entstehen.

 

6. Die Regierung von Irland gestattet die zoll-, steuer- und gebührenfreie Einfuhr aller Materialien, Werkzeuge, Geräte und Kunstgegenstände, die für die Überführung der Leichen und die Anlage des Kriegerfriedhofes notwendig sind.

Diese Befreiungen werden auf Antrag des "Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge" gewährt.

Ich wäre dankbar, wenn Eure Exzellenz freundlicherweise bestätigten, daß der vorstehende Wortlaut eine genaue Wiedergabe der getroffenen Vereinbarungen darstellt.

Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.

 

Prionsias MacAogáin

 

Seiner ExzellenzHerrn Dr. Heinz Trützschler von FalkensteinBotschafter der Bundesrepublik DeutschlandDublin