Als Folge der politischen Situation in Osteuropa ist der Volksbund erst seit 1990 in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Tschechoslowakei (CSSR) offiziell tätig. In 1.635 Gemeinden der heutigen Tschechischen Republik gab es nach den Unterlagen der Deutschen Dienststelle 18.368 Gräber. Die auf dem Gebiet der ehemaligen Tschechoslowakei gefallenen Soldaten werden auf mindestens 178.000 geschätzt.
Der Volksbund hat in den vergangenen achtzehn Jahren bereits 10 Friedhöfe ausgebaut. Dort ruhen derzeit 26.775 deutsche Kriegstote. Nach dem aktuellen Ausbau der letzten Anlage in Cheb werden die Bauarbeiten in der Tschechischen Republik abgeschlossen sein. Der Schwerpunkt der Volksbundarbeit wird sich dann auf die Suche nach den Kriegstoten, ihre Bergung und Bestattung verlagern. Über die Ziviltoten (Vertreibungsopfer) ist dem Volksbund nur wenig bekannt.
Seit achtzehn Jahren sucht der Volksbund nach den Gräbern und birgt die Gefallenen. Die frühere tschechoslowakische Regierung hatte zwar die Bestimmungen des humanitären Völkerrechts (Genfer Rot-Kreuz-Abkommen von 1949) durch Unterzeichnung und Ratifizierung formal akzeptiert, - dennoch blieb bis zur politischen Wende die Fürsorge für deutsche Kriegsgräber fast unmöglich.
Der Artikel 30 des Deutsch-Tschechoslowakischen Nachbarschaftsvertrages von 1992 enthält die Absichtserklärung beider Regierungen, die Kriegsgräber zu schützen und ihre Erfassung und Pflege zu ermöglichen. Auch die Deutsch-Tschechische Erklärung von 1997 bezieht die Frage der Renovierung von Grabstätten mit ein.
Nach wie vor steht der Abschluss eines bilateralen Kriegsgräberabkommens aus, welches die Arbeit des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge in Tschechien auf eine gesetzliche und damit für alle Vertragspartner (z.B. Gemeindeverwaltungen) verbindliche Grundlage stellen würde. Erste Verhandlungen wurden Anfang 2001 aufgenommen, jedoch noch nicht abgeschlossen.
Der Volksbund arbeitet seit 1990 mit verschiedenen tschechischen Firmen zusammen, deren Tätigkeit in enger Absprache mit dem tschechischen Außen- und Innenministerium sowie dem Verteidigungsministerium erfolgt. Eingebunden in diese Aufgabe sind die Auslandsausschüsse des Parlamentes und des Senates sowie die kommunalen Verwaltungen.