Syrien - Landesinformation

Aufgrund eines fehlenden Kriegsgräberabkommens mit Syrien, das die rechtliche Grundlage unserer Tätigkeit in anderen Ländern bildet, kann sich der Volksbund nicht um die Kriegsgräber und Kriegsgräberstätten in Syrien kümmern. Diese Aufgabe hat das Auswärtige Amt in Bonn und die diplomatische Auslandsvertretung vor Ort übernommen. Der Volksbund unterstützt aber finanzíell und beratend Maßnahmen zur Instandsetzung und Erhaltung der Friedhöfe.

 

 

In Syrien befinden sich Kriegsgräberstätten in

 

 

Aleppo (deutscher Soldatenfriedhof, mit 216 Gefallenen des Ersten Weltkrieges), Damaskus (11 Gefallene des Ersten Weltkrieges, protestantischer Friedhof der arabisch-evangelischen Gemeinde), Duman (27 Gefallene des ErstenWeltkrieges) sowie Hama (2 Gefallene des Ersten Weltkrieges).