Kasachstan - Landesinformation

Das Kriegsgräberabkommen zwischen Kasachstan und Deutschland wurde am 10.04.1995 unterzeichnet. Verordnung zu dem Abkommen vom 10.04.1995 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Kasachstan über Kriegsgräber vom 15.04.1996, in Kraft getreten am 07.06.1996

 

Laut Archivunterlagen gab es in Kasachstan 86 Kriegsgefangenenfriedhöfe. Nur 12 sind erhalten geblieben, 7 davon konnte der Volksbund bisher instand setzen.