Das Kriegsgräberabkommen zwischen Georgien und Deutschland wurde am 25.06.1993 unterzeichnet und trat am 05.02.1995 in Kraft.
Die innenpolitische Lage verhinderte zunächst eine Bestandaufnahme der Grablagen. Erst im November 1996 konnte der Volksbund seine Arbeit in diesem Land aufnehmen. Da die georgische Regierung keinen offiziellen Ansprechpartner für den Volksbund benannte, wurde die Instandsetzung der noch vorhandenen Kriegsgefangenenfriedhöfe nach Vereinbarung mit den einzelnen Gemeinden begonnen.
Von 61 Lagerstandorten sind dem Volksbund 41 Kriegsgefangenenfriedhöfe aus Archivunterlagen bekannt, 23 davon konnten bereits fertiggestellt werden. Diese Anlagen sind instandgesetzt und unterliegen einer kontinuierlichen Pflege.
Es ist nicht auszuschließen, dass durch Hinweise aus der Bevölkerung noch einige Friedhöfe entdeckt werden.
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