Rechtliche Grundlagen
Im Kriegsgräberabkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die deutschen Kriegsgräber auf französischem Hoheitsgebiet vom 19.07.1966 (Erster und Zweiter Weltkrieg) wird der Volksbund mit der Durchführung der sich aus dem Abkommen ergebenden Aufgaben benannt.
Die Erhaltung und Pflege der deutschen Kriegsgräber aus dem Krieg 1870/71 auf französischem Hoheitsgebiet wird durch einen Notenwechsel geregelt.
Es wurde vereinbart, dass die Gräber der deutschen Toten des Krieges 1870/71 in deutsche Betreuung übergehen sollen und zwar „zu den gleichen Bedingungen…, wie sie in dem genannten Abkommen für die Gräber der deutschen Kriegstoten der Kriege 1914/18 und 1939/45 vorgesehen sind“.
Deutsch-französischer Krieg 1870/71
Der deutsch-französische Krieg 1870/71 war der Beginn von drei kriegerischen Auseinandersetzungen innerhalb von 75 Jahren.
Mehr als 800 Gräberanlagen in Frankreich erinnern teilweise mit Denkmalen noch heute an diesen Krieg, der auf deutscher Seite ca. 41.000 und auf französischer Seite ca. 140.000 Menschenleben forderte.
Kriegsgräberstätten und Denkmale insgesamt 800, meistens mit Belegung von deutschen und französischen Kriegstoten.
Ehemals mehr als 2.000 Grablagen, die später auf die 800 verbliebenen Kriegsgräberstätten zusammengebettet wurden.
Übertragung der Pflege der Gräber und Denkmale an den Volksbund mit Verbalnote vom 19. Juli 1966 zwischen der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland und dem Minister für Auswärtige Angelegenheiten der Französischen Republik.
Im Jahr 2012 wurde zwischen dem Volksbund, dem Département Moselle, der ONAC (Office National Anciens Combattants et Victims de Guerre = französischer Gräberdienst) und dem französischen Verteidigungsministerium eine Vereinbarung über die Nutzung des deutsch-französischen Friedhofes 1870/71 von Gravelotte (bei Metz) geschlossen.
Das Département Moselle hatte beschlossen, ein Geschichts- und Gedenkzentrum auf den Schlachtfeldern vom August 1870 in Gravelotte zu realisieren. Das Projekt schließt den deutsch-französischen Soldatenfriedhof 1870/1871 in den Rundgang der Besucher des Museums ein.
Das Friedhofsgelände (im Besitz des Staates) wurde bislang durch den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge gepflegt.
Als Gegenleistung zum Wegerecht der Museumsbesucher übernahm das Département Moselle die Kosten der auf dem Gelände erforderlichen Bauarbeiten sowie die Pflege der Kriegsgräberstätte.
Erster Weltkrieg
Verheerend wirkte sich der Erste Weltkrieg in Frankreich aus. 930.000 deutsche und eine Million französische Soldaten sind gefallen. Auf 192 deutschen Anlagen ruhen 461.000 Gefallene in Einzelgräbern, etwa 294.000 sind in Gemeinschaftsgräbern bestattet. Die Neugestaltung der 192 Anlagen des Ersten Weltkrieges für 765.000 Gefallene dauerte bis in die 80er Jahre an.
Die Namen sind auf Stein- und Metallkreuzen sowie Pultsteinen verzeichnet. Die Gräber mit gefallenen Soldaten jüdischen Glaubens sind mit einer Namenstele gekennzeichnet.
Der im Januar 1920 in Kraft getretene Versailler-Friedensvertrag bestimmt in seinem Artikel 225, dass die alliierten und assoziierten Mächte und die deutsche Regierung die Gräber der in den betreffenden Ländern begrabenen Heeres- und Marineangehörigen achten und diese unterhalten werden. Entsprechend des damaligen Verlaufes an der Westfront hat die überwiegende Anzahl der deutschen Kriegstoten ihr Leben im Raum Somme, Verdun, im Bereich Reims (Champagne) und im Elsass verloren
Zweiter Weltkrieg
Der Zweite Weltkrieg kostete in Frankreich 240.000 Menschen auf deutscher und 255.000 auf französischer Seite das Leben. Der Ausbau der insgesamt 22 Kriegsgräberstätten für die Gefallenen des Zweiten Weltkrieges dauerte bis 1975 an.