Libyen - Kriegsgräberabkommen

Es existiert kein Kriegsgräberabkommen.

Fragen der Gräberfürsorge werden geregelt mit:

Verbalnote des Außenministeriums des Königreichs Libyen vom Januar 1965:

unter Bezugnahme auf den Schriftwechsel zwischen der libyschen Regierung und der deutschen Botschaft betreffend das Grundstück für das Ehrenmal der deutschen Kriegsgefallenen in Tobruk, insbesondere der Note der Botschaft vom 30. Mai 1964, beehrt sich das Ministerium mitzuteilen, dass die zuständige libysche Behörde genehmigt hat, dass der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge das Grundstück, auf dem das Ehrenmal errichtet wurde, für diesen Zweck in Besitz genommen hat. Es ist nicht notwendig, dass das Grundstück in das Eigentum des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge übertragen wird.