Australien - Kriegsgräberabkommen

Die Pflege von Kriegsgräbern zwischen Australien und Deutschland ist primär durch das bilaterale Kriegsgräberabkommen von 1956 geregelt. Es sichert den gefallenen Soldaten des British Commonwealth (inklusive Australien) sowie gefallenen Deutschen ewiges Ruherecht zu und regelt die dauerhafte Pflege der entsprechenden Gedenkstätten durch die zuständigen Kriegsgräberkommissionen